Allgemeine Geschäftsbedingungen,

Nutzungsrechtsvereinbarungen, Lizenzübertragung

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen ThisCreatorBusiness und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ThisCreatorBusiness hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen ThisCreatorBusiness und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

2.1. Der ThisCreatorBusiness erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Sämtliche Arbeiten von ThisCreatorBusiness, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3. Ohne Zustimmung von ThisCreatorBusiness dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion maßgeblich geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.

2.4. Die Werke von ThisCreatorBusiness dürfen für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

2.5. ThisCreatorBusiness räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, ThisCreatorBusiness und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ThisCreatorBusiness.

2.7. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.8. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ThisCreatorBusiness nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von ThisCreatorBusiness formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

2.9. ThisCreatorBusiness bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

3. Honorare; Fälligkeit

3.1. Die Honorare sind vor Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann ThisCreatorBusiness Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

4. Datenlieferung und Handling

4.1. ThisCreatorBusiness ist nicht verpflichtet, die RAW Designdaten oder sonstige Daten, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren.

4.2. Stellt ThisCreatorBusiness dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Orininalateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von ThisCreatorBusiness vorgenommen werden. Damit wird gewährleistet, dass die nach außen gebrachte Leistung und Bewerbung nicht verfälscht wird.

5. Geistiges Eigentum, Interlectual Property

5.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2. Die fertig gestellten Dateien, und Designprodukte werden dem Auftraggeber zum Besitz übertragen, der geistige Eigentum bleibt branchenüblich beim Auftragnehmer.

6. Nutzungsrechte und Lizenzübertrag der Designelemente

6.1. Die Designs und Videoproduktionen können im vollen Umfang für den eigenen Zweck genutzt werden.

6.2. Ausgeschlossen ist die Weitergabe der eigenständigen Dateien an Dritte, sowie die Erstellung von Waren, Vorlagen oder anderen Handels- und Vertriebsprodukten, bei denen das Medium selbst den Hauptwert des Produkts ausmacht. So darf man damit beispielsweise keine Poster oder T-Shirts gestalten, die hauptsächlich wegen des aufgedruckten Mediums gekauft werden.

6.3. Bei Missachtung der Nutzungsrechte und bei Verstoß von Ziffer 6.2, haftet der Auftraggeber uneingeschränkt und akzeptiert etwaige Schritte von Produktionsplattformen und Lizenzgebern.

6.4 Alle notwendigen und lizensierten Designelemente wie Soundeffekte, Musik, generelles Stockmaterial, Templates etc. für das jeweilige Projekt, werden mit der Annahme dieses Dokuments an den Auftraggeber zur Nutzung übertragen und nicht ohne erneute Lizensierung von ThisCreatorBusiness genutzt.

7. Gewährleistung; Haftung

7.1. ThisCreatorBusiness haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

7.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen ThisCreatorBusiness aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 7.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Gerichtsstand ist Sitz von ThisCreatorBusiness, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. ThisCreatorBusiness ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

8.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

8.3. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt